Rechtliche Betreuung
Für den Fall, dass ein Mensch mit einer Demenz nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln und keine bevollmächtigte Person zur Verfügung steht, bietet die Demenz-Initiative Altes Land die Übernahme einer ehrenamtlichen, rechtlichen Betreuung an. Die rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht auf Antrag bzw. Anregung angeordnet und kontrolliert. Die Aufgaben des Betreuers werden vom Betreuungsgericht genau festgelegt. Der Betreuer vertritt den Betreuten in den bestimmten Aufgabenkreisen gerichtlich und außergerichtlich (z.B. in persönlichen Angelegenheiten wie der Gesundheitssorge), der Aufenthaltsbestimmung sowie in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gegenüber Banken, Versicherungen, Krankenkassen etc.).